BARRIERE-FREIHEIT

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverbands Region Heidengraben ist bemüht, ihre Website www.region-heidengraben.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website und erfolgt im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Baden-Württemberg (BITV 2.0), da einige Inhalte nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente, insbesondere ältere oder eingebundene Dateien

  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei Bildern

  • Vereinzelte Kontraste, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen

  • Kartendarstellungen und eingebundene Inhalte von Drittanbietern (z. B. Google Maps)

Die Behebung dieser Barrieren ist bereits in Planung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 2. April 2024 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung anhand der Vorgaben der BITV.

Rückmeldung und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

Zweckverband Region Heidengraben
Böhringer Str. 10, 72582 Grabenstetten
E-Mail: info@region-heidengraben.de

Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich zu antworten.

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Baden-Württemberg wenden:

Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle nach § 16 BGG
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: durchsetzung@bfbmb.bwl.de
Website: https://www.behindertenbeauftragter-bw.de